Kinderklau Aktuell

#1 von menschenrechte , 20.08.2009 13:17

Ihr wisst, dass ich ein wenig schreibfaul bin. Daher hier nun eine kurze Zusammenfassung der tagesaktuellen Geschehnisse:

15 polizisten, 8 autos, komplettabsperrung im dorf, in handschellen abgeführt, 14 jahre alt, auf die frage warum: na es gibt den beschluss bzgl. aufenthalsbestimmungsrecht .... weil die mutter ihr kind zu sehr liebt, das wäre nicht gut, beamten verweigerten die ausweisngspflicht, bürgermeister der gemeinde war vor ort und selbst hochentsetzt über derartige vorgehensweisen, fam. lehmann ist in der ringvorsorge, trotz aufklärung der beamten über den schutz der gruppe und verstoss gegen int. grund- und menschenrechtscharta 65+66 und völkerstrafgesetzbuch §6(1) lachte ein pok hock, der bereits in der vergangenheit verstoss gegen das fernmeldegestz betrieb, was auch vom datenschutzbeauftragten in aschaffenburg belächelt wurde .....


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zuletzt bearbeitet 20.08.2009 | Top

RE: Kinderklau Aktuell

#2 von Dennis , 20.08.2009 13:29

Noch elf Tage, dann haben Kinder eigenes Antragsrecht im FamFG. War ja klar, daß die das vorher noch durchziehen mußten. Denn die Übergangsvorschriften sehen vor, daß das Recht für das Verfahren angewandt wird, das gilt, als das Aktenzeichen vergeben wurde.

In Antwort auf:
pok hock
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RE: Kinderklau Aktuell

#3 von menschenrechte , 20.08.2009 14:44

der junge wird wohl gerade einem richter vorgführt .... ohne rechtsbehelfsbelehrung bei der festnahme und ohne gesetzlichen vertreter und ohne rechtsbeistand

was ist los hier????????


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RE: Kinderklau Aktuell

#4 von Dennis , 20.08.2009 14:49

Weißt Du, für's Räuber und Gendarm Spiel dürfen die Räuber nicht aussterben. Deswegen muß man schon Verständnis dafür haben, daß die Polizei ihren Nachwuchs nicht nur in den eigenen Reihen, sondern auch auf der Gegenseite fördert.

 
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RE: Kinderklau Aktuell

#5 von menschenrechte , 20.08.2009 19:20

Gewalttätiger Polizeieinsatz gegen einen 14-Jährigen in Aschaffenburg

15 Polizisten, 8 Polizeiwagen, die Komplettabsperrung eines ganzen Stadtteils – mit diesem Aufwand veranlasste heute, am 20.08.2009 das Jugendamt Aschaffenburg die Rückführung des 14-Jährigen Julian L. in ein Kinderheim. Julian L. wurde in Handschellen abgeführt, 14 Jahre alt. Seine Schuld, er will bei seiner Mutter bleiben.

Die Beamten verweigern die Ausweispflicht, der Junge wird brutal zu Boden geworfen, der Hinweis auf eine Menschenrechtsverletzung wurde von den Beamten mit einem höhnischen Lachen quittiert. Weil Julian L. sich vor dem Jugendamt versteckt hielt, wurde die Mutter bereits seit Wochen telefonisch abgehört. Julian L. hat einen Herzfehler. Gibt es eigentlich nur Befehlsempfänger bei der Polizei oder auch Menschen mit Zivilcourage, die „Nein“ sagen können?

Julian L. soll in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Würzburg eingewiesen werden. Ein junger Mensch mit Rückgrat, der sich traut „Nein“ zu sagen, abgeschoben in die Psychiatrie. Ein Weg, den schon viele vor ihm gingen und dessen Zeit abgelaufen ist. Statt sich mit Bürgern, wie in einer Demokratie üblich, auseinanderzusetzen, werden sie mundtot gemacht.

Zur Vorgeschichte:

Julian wächst wohl behütet bei seiner alleinerziehenden Mutter Pia L. auf. Wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes aufgrund einer Hüftdysplasie bittet die Mutter das Jugendamt um Hilfe bei der Finanzierung einer Nachmittagsbetreuung.

Als der Junge in der Schule überfordert scheint, beantragt die Mutter eine
ambulante Psychotherapie. Julian wird in die Kinder- und Jugendpsychiatrie wegen evtl. Suizidgedanken eingewiesen.

Als die vermutete Suizidgefährdung von der Klinik nicht bestätigt wird, möchte die Mutter ihr Kind mit nach Hause nehmen. Frau R. vom zuständigen Jugendamt hält der entsetzten Mutter ein Schriftstück vor, das ihr Sohn gegen ihren Willen und ohne ihr Wissen verlegt wurde.

Julian wurde in Obhut genommen vom Jugendamt. Während der Anhörung im April 2009, in deren Verlauf der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, weil sie ihren Sohn zu sehr liebt, sagt Julian aus, das er nach Hause will, das er rauche und Drogen nehme. Er wolle unbedingt nach Hause.

Mehrere Kinder schildern die Missstände in der Einrichtung Kinder- und Jugendhaus Tauberwiese in Creglingen. Doch niemand hört diesen Kindern zu.

Ich schildere hier die Methoden in dieser Einrichtung:
- Ein Junge weigert sich Ski zu fahren, wird so lange mit dem Gesicht in den Schnee gedrückt, bis er aufgibt;
- Herr S. wird regelmäßig den Kindern gegenüber handgreiflich;
- Montags um 18:30 Uhr findet ein Gruppenkreis statt ... ein Kind weigerte sich weiterhin sitzen zu bleiben ... Herr S. drückt den Tisch in Richtung von einem Jungen und schiebt ihn dabei mitsamt Stuhl gegen die Wand, der Junge schreit vor Schmerz, erst nach 2-3 Minuten ließ Herr S. von ihm ab;
- den Kindern werden 2,50 € vom Taschengeld abgezogen, wenn sie nicht aufessen oder Essen wegwerfen.
- wenn sich ein Kind der Gruppe zu arg verweigert, wird ein - unter den Kindern als "Opfer" benanntes - Kind in den Kreis der anderen gestellt, ein 9-Jähriger wird von Frau L. geschnappt und zu Boden geworfen, sie kniet auf seinem Rücken, der N. schrie vor Schmerz, die Betreuerin ließ erst auf vehementes Fordern der anderen Kinder von ihm ab;
- generell werden die Kinder, die im "Kreis" stehen, geschlagen und beschimpft von Betreuern und Kindern - Kinder die sich weigern das zu tun, müssen selbst in den "Kreis";
- der an ADHS leidende 12-jährige N. wurde massiv von den Betreuern provoziert, bis er die Fassung verlor; er stürmte in sein Zimmer und verbarrikadierte sich, Betreuer W. verschaffte sich Zutritt ... die Kinder sahen nur noch, wie der Betreuer den Jungen gegen den Schrank geschmissen hat; anschließend blutete N. aus Mund und Nase und hatte mehrfache Hämatome. (N. wurde mittlerweile in die geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen!)

Folgende Straftatbestände dürften hier erfüllt sein §§171, 223 ff,
225 StGB.

Ferner erhalten die Kinder nicht ausreichend Nahrung. Bei Julian wurde mit ärztlichem Attest vom 19.06.09 Unterernährung und Mangelerscheinungen festgestellt. Die Erkrankung der Leber rührt, nach Meinung des behandelnden Arztes von Medikamentenmissbrauch.

Julian L. hat sich dieser Situation, der "vorübergehenden" Unterbringung in Tauberbischofsheim aufgrund bereits gemachter Erfahrungen, schlicht durch Weglaufen entzogen.

Julian L. hat ganz klar auf einem Zettel für seine Mutter hinterlassen, dass er nicht in dieses Heim will. Ein fast 15-Jähriger sollte in seiner aussagekräftigen Entschlusskraft sehr ernst genommen werden.

Auch die BRD hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Im Fall von Julian L. wurden folgende Artikel verletzt: Artikel 3 – Berücksichtigung des Kindeswohls, Artikel 4 – Verwirklichung der Kindesrechte, Artikel 5 – Respektierung des Elternrechts, Artikel 9 – Sicherstellung das kein KIND gegen seinen Willen von seinen Eltern getrennt wird, Artikel 12 – Berücksichtigung des Kindeswillens, Artikel 16 – Schutz der Privatsphäre und Ehre und Artikel 19 – Schutz vor Gewaltanwendung und Misshandlung.

Frau Ministerin Zypries und Frau von der Leyen, sie möchten den Kinderschutz in der BRD verbessern. Dann fangen Sie bitte bei den Jugendämtern, den Familienrichtern, den Gutachtern, den Verfahrens- und Umgangspflegern und den Vormündern an.

Und an alle Kinderhilfsorganisationen der BRD. Was ist eure Arbeit eigentlich wert, wenn ihr es nicht einmal schafft die Kinder im eigenen Land zu schützen.

Nein, es ist kein Einzelfall, es handelt sich auch nicht um eine
Verschwörungstheorie oder um die Phantasien einer psychisch Kranken – es ist Alltag in der BRD, jeden Tag wieder neu seit Jahrzehnten.

Nachrichtlich an die jeweilig Verantwortlichen: eine Kopie dieser Sachverhaltsschilderung geht an das Europaparlament, an die UN, an den amerikanischen Kongress und an Präsidenten ausgewählter europäischer Länder. Schließlich soll die Welt erfahren, wie kinderfreundlich die BRD ist.

http://www.jugendamtopfer.de


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RE: Kinderklau Aktuell

#6 von Dennis , 20.08.2009 23:06

In Antwort auf:
Hallo an alle,

bitte dringend den Anhang ausdrucken, mit eigenen Daten versehen und an das Amtsgericht Aschaffenburg faxen!

Anhang:

In Antwort auf:
An das
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

per Fax. Nr. 06021/3983000


Betreff: Aktenzeichen 3 F 191/09
Julian Lehmann, geb. 27.08.94
Krommenthalweg 21
63879 Weibersbrunn

weiterer Betreff:
Illegaler polzielicher und behördlicher Einsatz am 20.08.09,
vormittags bei der Mutter Pia Lehmann

Ich fordere Sie auf unverzüglich Julian Lehmann an seine Mutter, Pia Lehmann, zu übergeben.

Gründe:

Palandt BGB § 839 i. Verb. mit BBG § 58
VStGB § 4, 6, 7 (1) 2.,3.
Ringvorsorge (siehe 4O110/08)
Weiterer Gesichtspunkt: PAS ist schwerwiegende Kindesmisshandlung!
Außerdem: IPSEN Staatsrecht II, Rn 61 u. 65 wurden missachtetet!

Name, Adresse + Unterschrift (keine Abkürzung)

Gruß Angela^
ringvorsorge@gmx.de

P.S. Wer mich noch bei der Bekanntmachung dieser äußerst dringenden Angelegenheit unterstützen kann, soll sich telefonisch bei mir melden. Es ist "Gefahr im Verzug".
Tel. 0821/8856005

 
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RE: Kinderklau Aktuell

#7 von Nick ( gelöscht ) , 24.08.2009 23:28

Mal generell & zu diesem Fall:

Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage und einer generell fehlenden Judikative (Richter der BRD = Beamte mit schwarzen Kittel, aber keine RIcher nach Art. 101 GG !) in der BRD wird es keine effektive Hilfe durch Juristen geben. Man kann sich nur selbst helfen.

Natürlich erschreckt eine solche Aussage jeden, der nun vermutet, 8-10 Jahre studieren zu müssen. Dem ist nicht so. Die Basis des Rechtsystems ist sehr einfach und wird von der BRD-Juristik nur mißbraucht.

Der Umgang mit Behörden und Gerichten will natürlich verstanden und gekonnt sein. Ist allerdings einfacher, als geglaubt.
____________________

Warum gibt es kein Recht in der BRD ? - Die BRD arbeitet zu 80 % auf den Gesetzen der Nazis.

Jugendschutzgesetz - Nazi-Recht
Familienrecht - Nazi-Recht
Unterhaltsrecht - Nazi-Recht
Waffengesetz - Nazi-Recht
Heilpraktikergesetz - Nazi-Recht
Rechtsberatungsgesetz - Nazi-Recht
Schornsteinfegergesetz - Nazi-Recht usw.

Letzeres war ein "Geschenk" Hitlers an die Gestapo. Der schwarze Mann war sozusagen Kundschafter und so umging man die Unverletzbarkeit der Wohnung. Es mußte notiert werden, was "Ihr" so besitzt.
______________________

Klass. Fallbeschreibung aus der sachlichen Distanz (ich bin kein Betroffener im Sinne des Foren-Kontext !)

Das Jugendamt kann euch auf Basis von Hitlers Familienrecht die Kinder wegnehmen, wenn ihr gegen Hitlers Jugendschutzgesetz verstoßt. Der novellierte § 1666 BGB ff ist da sehr hilfreich. Wenn die Kinder dann gestohlen sind, erhält bsw. eine Pflegefamilie für 2 Kinder € 1.754,-- im Monat. Schnelles Geld sozusagen. Die leibl. Eltern werden jetzt sogar unterhaltspflichtig, weil ja Dritte die Kinder "versorgen". Das Unterhaltsrecht stammt auch von Hitler ! Gab es vorher im dt. Recht nicht.

Jetzt wollt ihr euch wehren und beauftragt einen Anwalt, den ihr ab einem best. Streitwert / Instanz immer nehmen müßt. Das "müssen" ist das Rechtsberatungsgesetz von Herrn Hitler !

Und weil die "Macher " der BRD die Nazi-Gesetze so toll fanden, übernahmen sie diese per 1949 auch illegalerweise. Die von den Nazis mittels Ermächtigungsgesetz durchgesetzte AUfhebung der Gewaltenteilung gehört auch dazu. In der BRD hat es noch nie eine echte Judikative mit gesetzlichen Richtern, wie in Art. 101 GG verlangt, gegeben. Von Hitler initiiert, von der BRD übernommen.

Was die Allgemeinheit mittels SIppenhaft & Co. nur aus schlechten Filmen kennt, ist für die Opfer von Jugendämtern Realität.
______________________

"Waffen" gegen Willkür: eine Vielzahl, davon vielleicht später ausführlich.

Keine Werbung aber:

wer sich (noch) in dem Forum der IPD (http://www.interimpartei.info) einlesen kann, der sollte das tun. Juristen müssen dafür ca. 25 Jahre studieren und würden dennoch nicht die Hälfte verstehen....

Ernst gemeinter Tip, sofern die Forenleitung dieses mit den Regeln dieses Forums vereinbart sieht.

Nick

RE: Kinderklau Aktuell

#8 von Nick ( gelöscht ) , 24.08.2009 23:39

Gegen Beschlüsse vom AG gibt es das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde !

Beschlüsse müssen immer von einem ges. Richter nach Art. 101 GG unterzeichnet sein. Eine Voraussetzung des ges. Richters ist der ges. Geschäftsverteilungsplan nach § 21 e GVG, der gem. Satz 9 jederzeit von der Öffentlichkeit (wir alle !) eingesehen werden kann ! Und zwar das Original, nicht die Kladde aus dem Internet, was rechtl. nur ein Entwurf ist.

Die sof. Beschwerde muss begründet sein.

Wichtig: immer Akteneinsicht nehmen ! IMMER ! Steht den Beteiligten auch ohne Anwalt zu; div. Urteile dazu im Netz.
_________________________

Nicht nur Strafanzeigen stellen, sondern auch den Strafantrag dazu ! - Die Staatsanwaltschaft muss ablehnen, darf nicht finden. Widerspruch bringt das ganze zum Generalstaatsanwalt, eine polit. Instanz, der auch nichts finden darf.

Für den Normalverbraucher ist nun Schluß, dabei fängt es jetzt erst richtig an:

Klage auf Strafverfolgung beim zust. OLG ist die nächste Instanz, wenn die StA nichts "finden" wollen. Danach kommt der BGH. Mit dem Lissabon-Vertrag geht es danach auch noch weiter....

Das BVerfGE darf auch gerne beschäftigt werden.

Nebenbei Disziplinarverfahren gegen die Beteiligten. Es steht ein gr. Bauchladen von Rechtsmitteln zur Verfügung.

Wichtig: gegen Willkür hilft nichts zu 100 %, allerdings zu 99 %, wenn man sie denn anwenden kann ! Und nur auf Basis der Rechtsnormen.

Nick

   

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