Gewalttätiger Polizeieinsatz gegen einen 14-Jährigen in Aschaffenburg
15 Polizisten, 8 Polizeiwagen, die Komplettabsperrung eines ganzen Stadtteils – mit diesem Aufwand veranlasste heute, am 20.08.2009 das Jugendamt Aschaffenburg die Rückführung des 14-Jährigen Julian L. in ein Kinderheim. Julian L. wurde in Handschellen abgeführt, 14 Jahre alt. Seine Schuld, er will bei seiner Mutter bleiben.
Die Beamten verweigern die Ausweispflicht, der Junge wird brutal zu Boden geworfen, der Hinweis auf eine Menschenrechtsverletzung wurde von den Beamten mit einem höhnischen Lachen quittiert. Weil Julian L. sich vor dem Jugendamt versteckt hielt, wurde die Mutter bereits seit Wochen telefonisch abgehört. Julian L. hat einen Herzfehler. Gibt es eigentlich nur Befehlsempfänger bei der Polizei oder auch Menschen mit Zivilcourage, die „Nein“ sagen können?
Julian L. soll in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Würzburg eingewiesen werden. Ein junger Mensch mit Rückgrat, der sich traut „Nein“ zu sagen, abgeschoben in die Psychiatrie. Ein Weg, den schon viele vor ihm gingen und dessen Zeit abgelaufen ist. Statt sich mit Bürgern, wie in einer Demokratie üblich, auseinanderzusetzen, werden sie mundtot gemacht.
Zur Vorgeschichte:
Julian wächst wohl behütet bei seiner alleinerziehenden Mutter Pia L. auf. Wegen eines längeren Krankenhausaufenthaltes aufgrund einer Hüftdysplasie bittet die Mutter das Jugendamt um Hilfe bei der Finanzierung einer Nachmittagsbetreuung.
Als der Junge in der Schule überfordert scheint, beantragt die Mutter eine
ambulante Psychotherapie. Julian wird in die Kinder- und Jugendpsychiatrie wegen evtl. Suizidgedanken eingewiesen.
Als die vermutete Suizidgefährdung von der Klinik nicht bestätigt wird, möchte die Mutter ihr Kind mit nach Hause nehmen. Frau R. vom zuständigen Jugendamt hält der entsetzten Mutter ein Schriftstück vor, das ihr Sohn gegen ihren Willen und ohne ihr Wissen verlegt wurde.
Julian wurde in Obhut genommen vom Jugendamt. Während der Anhörung im April 2009, in deren Verlauf der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, weil sie ihren Sohn zu sehr liebt, sagt Julian aus, das er nach Hause will, das er rauche und Drogen nehme. Er wolle unbedingt nach Hause.
Mehrere Kinder schildern die Missstände in der Einrichtung Kinder- und Jugendhaus Tauberwiese in Creglingen. Doch niemand hört diesen Kindern zu.
Ich schildere hier die Methoden in dieser Einrichtung:
- Ein Junge weigert sich Ski zu fahren, wird so lange mit dem Gesicht in den Schnee gedrückt, bis er aufgibt;
- Herr S. wird regelmäßig den Kindern gegenüber handgreiflich;
- Montags um 18:30 Uhr findet ein Gruppenkreis statt ... ein Kind weigerte sich weiterhin sitzen zu bleiben ... Herr S. drückt den Tisch in Richtung von einem Jungen und schiebt ihn dabei mitsamt Stuhl gegen die Wand, der Junge schreit vor Schmerz, erst nach 2-3 Minuten ließ Herr S. von ihm ab;
- den Kindern werden 2,50 € vom Taschengeld abgezogen, wenn sie nicht aufessen oder Essen wegwerfen.
- wenn sich ein Kind der Gruppe zu arg verweigert, wird ein - unter den Kindern als "Opfer" benanntes - Kind in den Kreis der anderen gestellt, ein 9-Jähriger wird von Frau L. geschnappt und zu Boden geworfen, sie kniet auf seinem Rücken, der N. schrie vor Schmerz, die Betreuerin ließ erst auf vehementes Fordern der anderen Kinder von ihm ab;
- generell werden die Kinder, die im "Kreis" stehen, geschlagen und beschimpft von Betreuern und Kindern - Kinder die sich weigern das zu tun, müssen selbst in den "Kreis";
- der an ADHS leidende 12-jährige N. wurde massiv von den Betreuern provoziert, bis er die Fassung verlor; er stürmte in sein Zimmer und verbarrikadierte sich, Betreuer W. verschaffte sich Zutritt ... die Kinder sahen nur noch, wie der Betreuer den Jungen gegen den Schrank geschmissen hat; anschließend blutete N. aus Mund und Nase und hatte mehrfache Hämatome. (N. wurde mittlerweile in die geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen!)
Folgende Straftatbestände dürften hier erfüllt sein §§171, 223 ff,
225 StGB.
Ferner erhalten die Kinder nicht ausreichend Nahrung. Bei Julian wurde mit ärztlichem Attest vom 19.06.09 Unterernährung und Mangelerscheinungen festgestellt. Die Erkrankung der Leber rührt, nach Meinung des behandelnden Arztes von Medikamentenmissbrauch.
Julian L. hat sich dieser Situation, der "vorübergehenden" Unterbringung in Tauberbischofsheim aufgrund bereits gemachter Erfahrungen, schlicht durch Weglaufen entzogen.
Julian L. hat ganz klar auf einem Zettel für seine Mutter hinterlassen, dass er nicht in dieses Heim will. Ein fast 15-Jähriger sollte in seiner aussagekräftigen Entschlusskraft sehr ernst genommen werden.
Auch die BRD hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Im Fall von Julian L. wurden folgende Artikel verletzt: Artikel 3 – Berücksichtigung des Kindeswohls, Artikel 4 – Verwirklichung der Kindesrechte, Artikel 5 – Respektierung des Elternrechts, Artikel 9 – Sicherstellung das kein KIND gegen seinen Willen von seinen Eltern getrennt wird, Artikel 12 – Berücksichtigung des Kindeswillens, Artikel 16 – Schutz der Privatsphäre und Ehre und Artikel 19 – Schutz vor Gewaltanwendung und Misshandlung.
Frau Ministerin Zypries und Frau von der Leyen, sie möchten den Kinderschutz in der BRD verbessern. Dann fangen Sie bitte bei den Jugendämtern, den Familienrichtern, den Gutachtern, den Verfahrens- und Umgangspflegern und den Vormündern an.
Und an alle Kinderhilfsorganisationen der BRD. Was ist eure Arbeit eigentlich wert, wenn ihr es nicht einmal schafft die Kinder im eigenen Land zu schützen.
Nein, es ist kein Einzelfall, es handelt sich auch nicht um eine
Verschwörungstheorie oder um die Phantasien einer psychisch Kranken – es ist Alltag in der BRD, jeden Tag wieder neu seit Jahrzehnten.
Nachrichtlich an die jeweilig Verantwortlichen: eine Kopie dieser Sachverhaltsschilderung geht an das Europaparlament, an die UN, an den amerikanischen Kongress und an Präsidenten ausgewählter europäischer Länder. Schließlich soll die Welt erfahren, wie kinderfreundlich die BRD ist.
http://www.jugendamtopfer.de