Jugendhilferechtlich relevante Inhalte des Koalitionsvertrags

#1 von Dennis , 30.10.2009 14:23

Jugendhilferechtlich relevante Inhalte des Koalitionsvertrags

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP "Wachstum, Bildung, Zusammenhalt" für die 17. Legislaturperiode enthält an verschiedenen Stellen und zu unterschiedlichen Lebensbereichen jugendhilferechtlich relevante Themen und Zielsetzungen.

Beispielsweise soll zum 1. Januar 2010 der Kinderfreibetrag auf 7008 Euro und das Kindergeld um je 20 Euro erhöht werden.

Die Koalition will darauf hinwirken, dass sich Bund und Länder auf bundesweit vergleichbare Sprachstandtests für Kinder im Alter von 4 Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte Sprachförderung vor der Schule sowie unterrichtsbegleitende Sprachprogramme verständigen.

Zudem soll für die zukünftige Bildung für jedes neu geborene Kind ein Zukunftskonto mit einem Guthaben von 150 Euro eingerichtet und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie unterstützt werden.

Im Bereich der Kinderbetreuung sollen weitere Maßnahmen für einen verbesserten qualitativen und quantitativen flexiblen Ausbau bei Trägervielfalt auch unter Einbeziehung der Tagespflege ergriffen und die Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten intensiviert werden. Die Koalition will darauf hinwirken, dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte bei der frühkindlichen Bildung verständigen. Im Bereich der Kindertagespflege ist beabsichtigt, die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiter zu entwickeln werden.

Ab dem Jahr 2013 soll für Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, als Bundesleistung eingeführt werden.

Die Koalition will sich für familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle und "Sabbaticals" einsetzen. Das Elterngeld soll weiterentwickelt und entbürokratisiert werden. Die Partnermonate sollen gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten eingeführt werden.

Ferner ist beabsichtigt, das Unterhaltsvorschussgesetz zu überarbeiten. Der Unterhaltsvorschuss soll nach dem Koalitionsvertrag bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes gewährt werden.

Die umfassende Evaluierung von familienbezogenen Leistungen soll fortgesetzt werden. Weiterhin soll geprüft werden, wie Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Familienrecht harmonisiert werden können.

Der Koalitionsvertrag sieht ferner u.a. vor, ein Kinderschutzgesetz unter Berücksichtigung eines wirksamen Schutzauftrags und präventiver Maßnahmen auch im Bereich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem unter Klarstellung der ärztlichen Schweigepflicht auf den Weg zu bringen.

Die Kinderrechte in Deutschland sollen auch durch die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gestärkt werden. Die Koalitionäre planen an der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention aktiv mitzuwirken.

Es ist beabsichtigt, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern.

Auch ist eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) angestrebt. Zu diesem Zweck soll sie das Kinder- und Jugendhilfesystem und seine Rechtsgrundlagen auf Zielgenauigkeit und Effektivität überprüft werden. Schnittstellenprobleme zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen sollen dabei abgebaut werden.

Im Jugendstrafrecht soll ein sog. Warnschussarrest eingeführt werden, wonach Jugendrichter den Verurteilten auch bei einer Bewährungsstrafe für kurze Zeit in den Jugendarrest schicken könnten. Auch ist geplant, die Höchststrafe bei Mord von 10 auf 15 Jahre Jugendstrafe zu erhöhen.

Bei der Bekämpfung von Kinderpornografie sollen kriminelle Angebote schnellstmöglich gelöscht statt gesperrt werden. Aus diesem Grund sollen für ein Jahr kinderpornografische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden. Vielmehr sollen die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit der Internetwirtschaft und anderen Stellen die Löschung kinderpornografischer Seiten betreiben. Nach einem Jahr soll diese Vorgehensweise im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und aufgrund der gewonnenen Ergebnisse eine Neubewertung vorgenommen werden. Vor diesem Zeitpunkt sollen weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf der Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträge über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder den Providern übermittelt werden.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung sollen gestärkt werden. Laut Koalitionsvertrag soll im Kampf gegen Zwangsehen ein eigenständiger Straftatbestand "Zwangsheirat" eingeführt werden. Zivil- und aufenthaltsrechtliche Nachteile aus solchen Straftaten sollen unter dem Gesichtspunkt Opferschutz beseitigt werden.
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RE: Jugendhilferechtlich relevante Inhalte des Koalitionsvertrags

#2 von menschenrechte , 15.11.2009 23:55

Sehr informativer Beitrag, danke!

Wie ist das mit dem Datenschutz bzgl. Gesundheitsämter gemeint?


Ich habe ein Auge auf Euch ...

 
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RE: Jugendhilferechtlich relevante Inhalte des Koalitionsvertrags

#3 von Dennis , 16.11.2009 12:09

Ich weiß nicht was Du meinst.

 
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