PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#1 von fiete , 30.12.2009 23:40

Racheaktion beleidigter Kindesentzieher! Wenn Du nicht aufhörst, für Kindesrechte einzutreten, dann nehmen wir Dir den Rechner weg!


Beschlagnahme von PC, Drucker und Modem um Kontakt zwischen Kind und Vater zu verhindern?

( bitte zahlreich weiterverteilen. pdf mit eidesstattlicher Versicherung wg. Genehmigung zur Veröffentlichung folgt, sobald ich Zugang zu einem Scanner habe ).

Heute, am 29.12.2009 um ca. 10:00 Uhr klopfte es an meiner Haustür. Die Polizei.
Den Herren, die ich beide schon kannte, war die Sache offenbar ziemlich peinlich.
Sie fragten höflich nach, ob sie eintreten dürften.
Da klar war, daß ansonsten mit größeren Problemen zu rechnen war ( der Beschluss erstreckt sich auch auf Öffnung und Durchsuchung der Wohnung ) und ich beide als sehr friedliche Exemplare der Trachtentruppe einschätze, ließ ich sie herein und entschuldigte mich für das Chaos, das in meiner Wohnung herrschte, da ich in den letzten Wochen ziemliche Kämpfe mit meinem Schrottreifen EDV- Equipment ausgefochten habe. Gerade dachte ich, ich hätte wieder einen halbwegs stabilen PC plus Betriebssystem zusammengestrickt, könnte die mittlerweile aufgelaufenen Daten sichern und mich mehr um die Anforderungen des Alltags kümmern ( nach diversen Wochen, die ich kaum geschlafen und praktisch permanent mit PC-Basteln, Einrichten, Konfigurieren, oder bei Väterwiderstand.de verbracht habe, dringend notwendig ).
Es wurde mir mitgeteilt, daß ein Beschlagnahmebeschluss vorliegt und ich sofort PC, Drucker und Internetzugang herauszugeben hätte.
Ich sagte ihnen daraufhin direkt, daß ich das für eine äußerst billige Farce halte, die keinem anderen Zwecke dient, als mich zu behindern und zu ärgern, da ich gerade einen Umgangsantrag ( 10.09.2009[!] ) gestellt habe, der sich nun nicht mehr verschleppen ließ ( am 12.01.2010 ist endlich mündliche Anhörung ).
Vom Antrag wußten sie logischerweise nichts, stimmten ansonsten aber meiner Einschätzung zu ( Gehorsamsübung ) und fragten auch gleich, ob ich Widerspruch einlegen wolle ( schien eher eine Feststellung zu sein, aber ich möchte es bei dem Wort "fragten" belassen, die Gründe kann sich jeder denken ).
Die Tatsache, daß sie Drucker u. Modem mitnehmen sollten, scheint mir diese Vermutung zu bestätigen und die beiden schienen zu ähnlichen Schlüssen gekommen zu sein. Wobei sich die Frage ergibt, wozu ein Drucker beschlagnahmt werden muß, wenn man ( laut Beschluss ) das Verschicken von eMails verhindern will!
Ich beendete also meinen gerade geschriebenen Forenbeitrag, fuhr den Rechner herunter, begann abzubauen und teilte ihnen mit, daß ich das Modem ( Eigentum der Firma Alice/ Hansenet ) nicht freiwillig herausgeben könne, da mein Telefon darüber läuft und sonst nicht funktioniert. Ich wohne im Außenbezirk und die Nachbarn sind auch nicht immer zuhause. Das wurde sofort akzeptiert und ich darauf hingewiesen, daß sie daraufhin evtl. noch einmal, mit einem neuen Beschluß wiederkommen müßten. Wohl logisch, daß ein erboster Richter, der wg. Verdachts der Beleidigung "präventiv" einem Mittellosen den PC wegnimmt, unbedingt auch den Zugang zum Internet mögl. effektiv zu blockieren versucht, sei es um die Bekanntmachung derartiger Lächerlichkeiten zu verhindern o. zumindest zu erschweren, sei es, um den Einsatz für das Recht des Kindes auf beide Eltern unmöglich zu machen. Vulgo werden solche Trotz-u.Verschleierungsreaktionen vielerorts übrigens mit dem blumigen Begriff "Kinderkacke" bezeichnet, da sie auf Rachsucht und somit geistige Unreife schließen lassen..
Ich händigte den Herren von der Kripo den Desktop und den Drucker aus, unterschrieb das Beschlagnahmeformular auf dem vermerkt wurde, daß ich Widerspruch formal eingelegt habe und wir verabschiedeten uns voneinander und wünschen gegenseitig guten Rutsch ins neue Jahr.
pdf vom Beschlagnahmebeschluss und -formular folgt so bald als möglich.
Hier nur die Beschuldigung und die angewendeten §§:


"In dem Ermittlungsverfahren gegen Friedemann Mahler
geb.:08.05.1958 in Hamburg
wohnhaft Höhenweg 3, 49504 Lotte
wegen Verdachts der Beleidigung
wird gem §§ 111b Abs.1, 111c Abs.1, 111e Abs.1, 102 105 StPO i.V.m. §§ 74 Abs.1, Abs.2 Nr.2 Alt.2, Abs3, 74b StGB ( i.V.m. §§440f. StPO )
die Beschlagnahme des PC einschl. Drucker und Internetzugang ( Modem etc. ) angeordnet.
Zur Vollstreckung der Beschlagnahme ist der mit der Vollziehung beauftragte Beamte befugt,
die Wohnung nebst Nebengelassen, Fahrzeuge und Sachen des Beteiligten zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies Erfordert. Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen."

Aus der Formulierung des Beschlusses ist übrigens zu schließen, daß man PC und Drucker ebenso endgültig entziehen will, wie das Kind selbst ( seit 3 Jahren an mir unbekannte Orte verschleppt und dort gefangengehalten, jeglicher Kontakt wird seit 23.06. 2008 vollständig, mittels falscher ( zum Teil durch Richter und Staatsanwälte erhobene ) Anschuldigungen verhindert. Die mitentwendeten Daten ( überwiegend meine Prozessakten, die ich selbstverständlich gesichert habe ) sind den beleidigten Tätern wohlbekannt und scheinen nur eine erwünschte "Nebenwirkung" zu sein, um die kindesverachtenden Interessen der öffentlichkeitsscheuen Hintergrunddrahtzieher zu verschleiern.
Auch wird in dem Beschluss angedeutet, daß jene mich immer noch am liebsten zwangspsychiatrisieren würden, was ihnen bis jetzt ( noch ) nicht gelungen ist.
Über den weiteren Fortgang der Sache und weitere möglw. Details wird ggf. berichtet.

Gruß..........Fiete


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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#2 von menschenrechte , 31.12.2009 12:17

Hola Fiete,
leider weiss ich nicht, ob Dich das erreicht (leider habe ich Deine Teefonnummer nicht) ... allerdings wäre das mein Weg!

Der Beschluss ..... ist in sich wegen "Verdachts der Beleidigung" nicht schlüssig. Mit dem Feststellen des Nichbestehens genannten Straftatbestandes wäre somit der unterzeichnende Richter ...... zum Gesch.-Z.: ........ haftbar nach §839 BGB. Mit der Fertigung benannten Beschlusses liegt ein Straftatbestand nach §§202a, 246 (1) StGB/Analoggesetze nahe.
Zudem erweist sich die Beschlagnahme - insbesondere der zur einfachen Kommunikation, und somit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - persönlichen Gegenstände des Friedemann Mahler als unbilliger Härte und verstösst gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit:

Grundsatz des öffentlichen Rechts, wonach jegliches staatliches Handeln in Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen sein muss.
Er wird auch als Übermaßverbot bezeichnet.
Der Grundsatz des Verhältnismäßigkeit wird dem in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankerten Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten entnommen.
Er hat daher Verfassungsrang und ist mittlerweile auch gewohnheitsrechtlich anerkannt.
Obwohl er gesetzlich nur vereinzelt geregelt ist, gilt er für das gesamte öffentliche Recht.
Gesetzliche Ausgestaltungen des Grundsatzes finden sich unter anderem in den Polizeigesetzen des Bundes (z. B. § 15 Bundesgrenzschutzgesetz, BGSG) und der Länder.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingt die öffentliche Hand einen Ausgleich der Individualrechtsgüter mit den von den öffentlich-rechtlichen Normen geschützten Allgemeingütern oder Interessen privater Dritter herzustellen. Er erfordert ein je nach Rechtsverstoß und Schwere des Eingriffs abgestuftes Vorgehen.
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gliedert sich in folgende drei gedankliche Schritte:

Geeignetheit:
Geeignet ist eine Maßnahme, wenn der angestrebte Erfolg durch sie zumindest gefördert werden kann.
Nicht erforderlich ist, dass der Erfolg auch tatsächlich eintritt.

Erforderlichkeit:
Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn kein milderes, weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen kann.
Ist nur ein geeignetes Mittel vorhanden, so muss es mangels Alternativen erforderlich sein.

Angemessenheit (Proportionalität, Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne):
Angemessen ist die Maßnahme, wenn der Nachteil für den Betroffenen und der erstrebte Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
Zwischen dem Schaden des Einzelnen und dem Nutzen für die Allgemeinheit darf kein Missverhältnis bestehen (Abwägung der betroffenen Rechtsgüter).
Eine staatliche Maßnahme ist unverhältnismäßig wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.
Um die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer konkreten staatlichen Maßnahme beantworten zu können, ist vorab zwingend der Zweck der Maßnahme festzustellen. Er ist Maßstab für die Verhältnismäßigkeit. Der tödliche Schuss eines Polizeibeamten auf einen um sich schießenden Terroristen kann durchaus verhältnismäßig sein, der tödliche Schuss auf Kind, das gerade beim Diebstahl von Kaugummis ertappt wurde und flieht, dagegen nicht.
Mit Hilfe des Verhältnismäßigkeitsprinzips kann insbesondere geprüft werden, ob die Verwaltung die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschritten hat.
Ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, ist das betreffende staatliche Handeln rechtswidrig und kann mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen erfolgreich angefochten werden.


Vorsorglich wird Strafantrag gegen den erlassenden Richter .... gestellt.


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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#3 von miknuth1 ( gelöscht ) , 31.12.2009 15:19

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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#4 von Dennis , 31.12.2009 15:20

Telefonnummer von Fiete null fünf 4 null ..... ok, und den resthabe ich mal gelöscht und besten Dank. Aber ich bin eine Frau und wusste mir zu helfen *gg Jacqueline

 
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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#5 von menschenrechte , 31.12.2009 18:30

@ miknuth ... sicherlich zeichnet es Individuen aus, unterschiedlicher Ansichten zu sein. Keine Schlammschlachten hier!


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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#6 von fiete , 31.12.2009 23:14

Hier der Beschlagnahmebeschluss und das Protokoll.
Zugegeben, ich hab ganz gut ausgeteilt. War aber auch verdient.
Außerdem sind die wörtlichen Zitate fast alle aus dem vorigen Verfahren. Dafür habe ich bereits eine Strafe von 40 Tagessätzen angearbeitet.
Gruß...........Fiete


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Durchsuchungs-_Sicherstellungsprotokoll_Fiete.pdf Sicherstellungsbeschluss_Fiete.pdf
 
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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#7 von miknuth1 ( gelöscht ) , 01.01.2010 01:35

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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#8 von menschenrechte , 01.01.2010 01:56

also sorry @ miknuth! dies alles liest sich keineswegs als vermutung, eher denn als öffentliche diffamierung via schlammschlacht ( wie o.a.)


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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#9 von miknuth1 ( gelöscht ) , 01.01.2010 10:45

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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#10 von Dennis , 01.01.2010 17:46

Hallo miknuth1,

in diesem Forum bitte nur sachliche Statements, keine persönlichen Angriffe. Du hast genügend andere Internetplattformen, wo Du Deinem Unmut Luft machen kannst und nutzt diese ja auch sehr intensiv. Insofern wirst Du wohl kaum in Not sein, hier im Forum Ansprechpartner finden zu müssen. Frisch Betroffene, die euch noch nicht kennen, können den Umgangston aber nicht einschätzen und lassen sich möglicherweise davon abschrecken, wenn hier persönliche Rivalitäten ausgetauscht werden. Daß frisch Betroffene sich hiervon abschrecken lassen möchten wir aber gerne vermeiden.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

LG D e n n i s .

 
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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#11 von Dennis , 01.01.2010 23:36

Hallo,

wir haben einen Rekord, der mir Sorgen macht, denn wir hätten Fiete warnen können, wenn jemand darauf geachtet hätte. In der untersten Zeile steht folgendes:

Wer ist Online?
1 Mitglied und 1 Gast sind Online.
Der Rekord liegt bei 11 Benutzern am 20.12.2009 19:29 Uhr.

Da die registrierten User sich am 20.12. nicht ins Forum einloggten, zählt der Zähler wohl die Gäste mit. In diesem Forum waren nie mehr als zwei, drei Leute gleichzeitig online.

Interessanterweise haben sie die Zugriffsstatistik nicht in die Höhe getrieben. Das kam erst duch Fietes Hilferuf:



Also haltet's wie menschenrechte, bleibt wachsam.

LG D e n n i s .

 
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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#12 von fiete , 02.01.2010 00:36

Und das alles, weil ein Vater der sein Kind liebt und es wiedersehen will einen Umgangsantrag stellt?
Schade, daß ich nicht Rachsüchtig bin. Scheint ne starke Motivation zu sein.
Sollte man Dennis Post mit der Grafik vielleicht anderen Foren / Webseiten / Elternorgs zum verlinken empfehlen?
Na ja, hab ich wenigstens keinen Grund mehr mich zu beklagen, daß hier zuwenig los ist.
Dafür aber gute Gründe, die Dokus und meine Darstellung ausgiebigst weiter zu verteilen, worum ich auch jeden der hier mitlesenden herzlich bitten möchte.
Gruß.........Fiete


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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#13 von menschenrechte , 02.01.2010 10:46

@ miknuth: Ich zitiere nicht, denn ich gebe es gerne zurück. Die Vermutung ging um die Inobhutnahme des PC´s.
Alles, was sonst geschrieben wurde - so auch klar von mir ausgedrückt - sind beleidigende und auch hier nicht hergehörende Worte.

Dieses Forum soll wie bereits von Dennis bemerkt - als Anlaufstelle für Btroffenen dienen. Dank hilferuf.de werden genügend Menschen irregeführt, getäuscht und in den Boden gestampft.

@ Dennis: Die Besucherzahlen könnten - bzgl. Gäste - so gestiegen sein, weil da diese nette "Weihnachtspost" von mir und - wie ich mittlerweile weiss - hunderten Anderer - verteilt. Somit landeten diese auf der Website und sind dadurch sicherlich ins Forum durchgeschlittert.


Ich habe ein Auge auf Euch ...

 
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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#14 von fiete , 02.01.2010 13:32

Zitat ( irgendwie hakt bei mir die Zitierfunktion ): "Die Besucherzahlen könnten - bzgl. Gäste - so gestiegen sein, weil da diese nette "Weihnachtspost" von mir und - wie ich mittlerweile weiss - hunderten Anderer - verteilt"

Denke auch, daß das auch damit zusammenhängen kann. So o. so: man hat ein Auge auf uns, genau so wie umgekehrt.

Schauen mer mal

Gruß..........Fiete


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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#15 von Ibykus ( gelöscht ) , 02.01.2010 16:31

Zitat von menschenrechte
Der Beschluss ..... ist in sich wegen "Verdachts der Beleidigung" nicht schlüssig. Mit dem Feststellen des Nichbestehens genannten Straftatbestandes wäre somit der unterzeichnende Richter ...... zum Gesch.-Z.: ........ haftbar nach §839 BGB...


nein, das ist so nicht richtig, liebe menschenrechte.
Nach den Vorschriften des § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG haftet nur, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine ihm obliegenden Amtspflichten verletzt. Und im Falle Fahrlässigkeit auch nur, wenn anderswo kein Schadensersatz beansprucht werden kann.

Hier hat das Gericht bezw. die StA aufgrund bereits rechtskräftiger Verurteilung wegen eines gleichen Tatbestandes im Wege des Ermittlungsverfahrens die Sachen beschlagnahmt.

Zu Recht übrigens, denn 1. liegt nach den vorliegenden Beweisstücken der objektive Tatbestand einer Beleidigung ohne den geringsten Zweifel vor und 2. bestehen auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, die übrigens hier im Besonderen nicht aus der Verfassung abgeleitet werden muss, sondern in § 74 b StGB in Bezug auf die "Einziehung" konkretisiert ist, ebenfalls keine Bedenken.

Insoweit bestimmt § 74 b Abs. 2 StGB den Einziehungsvorbehalt bei fakultativer Einziehung als Konkretisierung der Erforderlichkeit einer Maßnahme.

Bitte insbesondere auch noch einmal die Voraussetzungen einer "Einziehung" durchlesen: § 74 StGB!

Ich sehe nach Allem keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit des Beschlagnahmebeschlusses zu zweifeln.

(Trotzdem werden wir natürlich versuchen, die Geräte zurück zu bekommen. Vielleicht ist man dazu bereit, wenn reumütig versichert wird, dass derartige verbale Entgleisungen nicht mehr vorkommen werden, was sich dann hoffentlich auch posotiv auf das anstehende Umgangsrechtverfahren auswirken wird)

Ibykus

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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#16 von Dennis , 02.01.2010 22:26

Hallo,

ich sehe das anders. Der PC enthält personenbezogene Daten, die Polizei darf aber nur Daten auswerten, die für die Ermittlungen notwendig sind. Welchen Sinn macht es, den Drucker und das Modem mitzunehmen? Die vorgelegte Begründung ist fadenscheinig, denn Fiete kann schon wieder mailen. Außerdem darf ihm das Kommunizieren nicht auf diese Art unmöglich gemacht werden.

Der EGMR hat noch vor wenigen Wochen gerügt daß Deutschland sich zu wenig um die seelische Unterstützung von Straftätern kümmert, und schon geht es munter weiter. Ich kann den Beschluss nicht nachvollziehen, auch wenn ich den Tatvorwurf als gerechtfertigt ansehe. Ich verstehe auch nicht was es Fiete helfen soll wenn Du hier seine Schuld nochmal bekräftigst, und wir sind hier in einem Hilfeforum. Daher möchten wir Betroffenen Unterstützung geben.

LG D e n n i s .

 
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zuletzt bearbeitet 03.01.2010 | Top

RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#17 von Ibykus ( gelöscht ) , 02.01.2010 23:04

.... Deine (persönliche) Rechtsauffassung wird ihm wenig helfen!

In den Fällen des § 74 Abs. 3 StGB, auf die sich die Einziehung stützt, handelt es sich um eine reine Sicherungsmaßnahme, die nicht schon deswegen unzweckmäßig ist oder keinen Sinn macht, weil der Täter sich neues "Werkzeug" zu beschaffen in der Lage ist.

Übrigens hat man sein Modem nicht mitgenommen! :roll:

Und natürlich darf man ihm das "Kommunizieren" unmöglich machen, wenn die Zurverfügungstellung solcher Technik zu Straftaten genutzt wird. *nochmal Augenroll*

Auch der Hinweis auf die EuGHMR-Rüge hinsichtlich der seelischen Betreuung von Straftätern liegt vollkommen neben der Sache.

Bei der Einziehung als Sicherungsmaßnahme geht es auch nicht um Schuld, die ich Deiner Ansicht nach noch bekräftigen würde.
§ 74 Abs. 3 StGB: "Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat".

Wie willst Du Fiete denn helfen, wenn Du Dich ganz offensichtlich nicht einmal bemühst, Dich rechtskundig zu machen???

Mit trotzköpfiger Besserwisserei lassen sich juristische Angelegenheiten leider nicht regeln....

Ibykus

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RE: PC-Beschlagnahme wg. "Verdachts der Beleidigung"

#18 von fiete , 05.01.2010 21:35

Laut telefonischer Auskunft des Ermittlungsrichters Budde sind PC und Drucker erstmal soeieso für unbekannte Dauer weg.
Er sagte dazu, da ein Ermittlungsverfahren anliegt, ist bez.des von mir eingelegten Widerspruchs keine Frist zur Begründung desselben wirksam.
Ich kann daraus nur eines schließen. Da es nix zu ermitteln gibt, bleiben PC und Drucker erstmal schön dumm in der Aservatenkammer rumliegen, bis irgendein Richter oder Staatsanwalt beschließt, daß jetzt genug ( nicht-) ermittelt wurde. Das kann, nach meinen Erfahrungen mit dem AG Osnabrück einige Monate dauern. Dann wird vermutlich ein komplottes Gerichtsverfahren mit allem Pipapo durchgezogen. Das kann dann locker bis 2011 dauern. Sollte ich ( oder besser Rechner u. Drucker ) freigesprochen werden ( was nicht sehr wahrscheinlich ist ), dauert es vermutlich ab Herausgabebeschluss noch mehrere Monate bis die Sachen dann wieder ausgehändigt sind.
Ich denke, genau das war von Anfang an Zweck der ganzen Übung. Blinde Zerstörungswut absolut unkontrolliert sich gebärdender rachsüchtiger Kleingeister.
Ich will jenen zu Gute halten, daß sie vermutlich längst vergessen haben, daß es ursprünglich "nur" darum ging, ein Kind für die, von ihm selbst nicht zu verschuldenden liebevollen Verhältnisse zu bestrafen, in welchen es aufgewachsen ist. Jetzt sind sie dermaßen in Rage, daß sie jede Gelegenheit nutzen werden, es und seinen Vater maximal mit vollen Breitseiten zu beschießen.
Gruß.........Fiete


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