Racheaktion beleidigter Kindesentzieher! Wenn Du nicht aufhörst, für Kindesrechte einzutreten, dann nehmen wir Dir den Rechner weg!
Beschlagnahme von PC, Drucker und Modem um Kontakt zwischen Kind und Vater zu verhindern?
( bitte zahlreich weiterverteilen. pdf mit eidesstattlicher Versicherung wg. Genehmigung zur Veröffentlichung folgt, sobald ich Zugang zu einem Scanner habe ).
Heute, am 29.12.2009 um ca. 10:00 Uhr klopfte es an meiner Haustür. Die Polizei.
Den Herren, die ich beide schon kannte, war die Sache offenbar ziemlich peinlich.
Sie fragten höflich nach, ob sie eintreten dürften.
Da klar war, daß ansonsten mit größeren Problemen zu rechnen war ( der Beschluss erstreckt sich auch auf Öffnung und Durchsuchung der Wohnung ) und ich beide als sehr friedliche Exemplare der Trachtentruppe einschätze, ließ ich sie herein und entschuldigte mich für das Chaos, das in meiner Wohnung herrschte, da ich in den letzten Wochen ziemliche Kämpfe mit meinem Schrottreifen EDV- Equipment ausgefochten habe. Gerade dachte ich, ich hätte wieder einen halbwegs stabilen PC plus Betriebssystem zusammengestrickt, könnte die mittlerweile aufgelaufenen Daten sichern und mich mehr um die Anforderungen des Alltags kümmern ( nach diversen Wochen, die ich kaum geschlafen und praktisch permanent mit PC-Basteln, Einrichten, Konfigurieren, oder bei Väterwiderstand.de verbracht habe, dringend notwendig ).
Es wurde mir mitgeteilt, daß ein Beschlagnahmebeschluss vorliegt und ich sofort PC, Drucker und Internetzugang herauszugeben hätte.
Ich sagte ihnen daraufhin direkt, daß ich das für eine äußerst billige Farce halte, die keinem anderen Zwecke dient, als mich zu behindern und zu ärgern, da ich gerade einen Umgangsantrag ( 10.09.2009[!] ) gestellt habe, der sich nun nicht mehr verschleppen ließ ( am 12.01.2010 ist endlich mündliche Anhörung ).
Vom Antrag wußten sie logischerweise nichts, stimmten ansonsten aber meiner Einschätzung zu ( Gehorsamsübung ) und fragten auch gleich, ob ich Widerspruch einlegen wolle ( schien eher eine Feststellung zu sein, aber ich möchte es bei dem Wort "fragten" belassen, die Gründe kann sich jeder denken ).
Die Tatsache, daß sie Drucker u. Modem mitnehmen sollten, scheint mir diese Vermutung zu bestätigen und die beiden schienen zu ähnlichen Schlüssen gekommen zu sein. Wobei sich die Frage ergibt, wozu ein Drucker beschlagnahmt werden muß, wenn man ( laut Beschluss ) das Verschicken von eMails verhindern will!
Ich beendete also meinen gerade geschriebenen Forenbeitrag, fuhr den Rechner herunter, begann abzubauen und teilte ihnen mit, daß ich das Modem ( Eigentum der Firma Alice/ Hansenet ) nicht freiwillig herausgeben könne, da mein Telefon darüber läuft und sonst nicht funktioniert. Ich wohne im Außenbezirk und die Nachbarn sind auch nicht immer zuhause. Das wurde sofort akzeptiert und ich darauf hingewiesen, daß sie daraufhin evtl. noch einmal, mit einem neuen Beschluß wiederkommen müßten. Wohl logisch, daß ein erboster Richter, der wg. Verdachts der Beleidigung "präventiv" einem Mittellosen den PC wegnimmt, unbedingt auch den Zugang zum Internet mögl. effektiv zu blockieren versucht, sei es um die Bekanntmachung derartiger Lächerlichkeiten zu verhindern o. zumindest zu erschweren, sei es, um den Einsatz für das Recht des Kindes auf beide Eltern unmöglich zu machen. Vulgo werden solche Trotz-u.Verschleierungsreaktionen vielerorts übrigens mit dem blumigen Begriff "Kinderkacke" bezeichnet, da sie auf Rachsucht und somit geistige Unreife schließen lassen..
Ich händigte den Herren von der Kripo den Desktop und den Drucker aus, unterschrieb das Beschlagnahmeformular auf dem vermerkt wurde, daß ich Widerspruch formal eingelegt habe und wir verabschiedeten uns voneinander und wünschen gegenseitig guten Rutsch ins neue Jahr.
pdf vom Beschlagnahmebeschluss und -formular folgt so bald als möglich.
Hier nur die Beschuldigung und die angewendeten §§:
"In dem Ermittlungsverfahren gegen Friedemann Mahler
geb.:08.05.1958 in Hamburg
wohnhaft Höhenweg 3, 49504 Lotte
wegen Verdachts der Beleidigung
wird gem §§ 111b Abs.1, 111c Abs.1, 111e Abs.1, 102 105 StPO i.V.m. §§ 74 Abs.1, Abs.2 Nr.2 Alt.2, Abs3, 74b StGB ( i.V.m. §§440f. StPO )
die Beschlagnahme des PC einschl. Drucker und Internetzugang ( Modem etc. ) angeordnet.
Zur Vollstreckung der Beschlagnahme ist der mit der Vollziehung beauftragte Beamte befugt,
die Wohnung nebst Nebengelassen, Fahrzeuge und Sachen des Beteiligten zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies Erfordert. Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen."
Aus der Formulierung des Beschlusses ist übrigens zu schließen, daß man PC und Drucker ebenso endgültig entziehen will, wie das Kind selbst ( seit 3 Jahren an mir unbekannte Orte verschleppt und dort gefangengehalten, jeglicher Kontakt wird seit 23.06. 2008 vollständig, mittels falscher ( zum Teil durch Richter und Staatsanwälte erhobene ) Anschuldigungen verhindert. Die mitentwendeten Daten ( überwiegend meine Prozessakten, die ich selbstverständlich gesichert habe ) sind den beleidigten Tätern wohlbekannt und scheinen nur eine erwünschte "Nebenwirkung" zu sein, um die kindesverachtenden Interessen der öffentlichkeitsscheuen Hintergrunddrahtzieher zu verschleiern.
Auch wird in dem Beschluss angedeutet, daß jene mich immer noch am liebsten zwangspsychiatrisieren würden, was ihnen bis jetzt ( noch ) nicht gelungen ist.
Über den weiteren Fortgang der Sache und weitere möglw. Details wird ggf. berichtet.
Gruß..........Fiete