deutscher Juristinnenbund verfassungsfeindlich!

#1 von fiete , 16.09.2010 18:54

Hier zwei Links zum "Gesetzesvorschlag" der deutschen Juristinnen und mein Kommentar dazu ( inkl. Rechtschreibfehler, mal sehen, ob er publiziert wird ):
http://www.djb.de/Kom/K2/pm10-24_Sorgerecht/

http://beck-aktuell.beck.de/news/juristi...he=1#comment-79

Juristinnen verfassungsfeindlich!

Daß den deutschen Juristinnen das Grundgesetz, die europäischen Gesetze, die UNcrc, UNhrc, sowie das Völkerrecht ein Dorn im Auge sind, war schon seit längerem bekannt. Das spiegelt sich in ihrem Vorschlag zur ( un- ) gesetzlichen Neuregelung des BGB ebenfalls deutlich wieder.
Allein der Satz: "Mit der „differenzierten Widerspruchslösung“ des djb ist ein ausgewogener Ansatz gelungen, der den unterschiedlichen Interessen von Kindern, Müttern und Vätern „ohne Trauschein“ Rechnung trägt", ist ein dermaßen makaberer Witz, daß er m.E. ausreichen müßte, den Verein zu verbieten und die Mitglieder aus ihren Ämtern zu jagen.
Soweit mir bekannt ist, heißt es in sämtlichen o.g. Gesetzesregelungen, daß ein Kind das Recht hat, von beiden Eltern in adäquater Form unterhalten zu werden.
Das schließt die elterliche Sorge in allen Facetten mit ein. Also das Recht des Kindes von beiden nach besten Kräften, beherbergt, bekleidet, ernährt, gepflegt, erzogen, beschützt zu werden und vor allem auch den dazu unverzichtbar notwendigen Umgang mit beiden Eltern wahrzunehmen.
Alles das ohne auch nur eine einzige Erwähnung von Mutter oder Vater.
Soweit mir bekannt ist, darf es auch im übrigen Recht, keine geschlechtsspezifischen. oder trauscheinbedingten Unterschiede zwischen den Rechten der Menschen und besonders der Kinder geben.
Einzig Kinder haben auf dieser Welt ein rechtlich herausgehobene Stellung, da sie nicht selbst für ihre Existenz verantwortlich zu machen sind, sondern eben ihre Eltern ( s. o. ).
Wo ist in diesen, dem BGB ganz klar übergeordneten Regeln, die schon aus dem Naturalrecht abzuleiten sind, von unterschiedlichen Interessen der Geschlechter, oder lediger und verheirateter Menschen die Rede?
Nirgends!
Und das ist gut und richtig so!
Ach wenn es diesen Frauen in Robe, warum auch immer, nicht gefällt!
Und ich denke, ein Mensch, der Jura studiert hat und wohlmöglich sogar ein Richteramt bekleidet, der sollte das im ersten Semester seines Studiums gelernt und zur Grundlage seines Denkens und Handelns gemacht haben.
Die Mietglieder des deutschen Juristinnenbundes ( ohnehin schon vom Gründungsanspruch her eine rechtlich sehr fragwürdige, weil geschlechterdiskriminierende Vereinigung, sehen das offenbar zwar ( sonst wäre ihr Studium ( und ihr Beruf ) das Papier nicht wert, auf dem es steht ), wollen es aber nicht akzeptieren.
Sie fordern doch tatsächlich, die grundlegenden Menschenrechte von Kindern und Elternteilen in eklatanter Weise zu beschneiden.
Das macht den Bund deutscher Juristinnen in meinen ( und nicht nur meinen ) Augen zu einer kriminellen Vereiningung!
Ich fordere alle rechtsstaatlichen Juristen und Juristinnen in Deutschland und ganz Europa auf, diese vorsätzliche Mißachtung der Menschen- u. besonders der Kindesrechte entsprechen zu ahnden!
Kinder brauchen beide Eltern!
Und sie haben ein eindeutiges Recht auf beide Eltern in gleichem Maße!

Immerhin erdreisten sich einige dieser Frauen als Familienrichterinnen zu agieren.
Wie diese Urteilen, wenn ein Vater gegen den Wunsch der Mutter ( der noch nicht mal ihr eigener Wunsch sein muß, denn viele Mütter werden von Ämtern, Behörden, Gerichten und beratenden Drittleistern contra legem unter Druck gesetzt, daß ihne große Nachteile entstehen, wenn das Kind einen Vater hat, bis hin zum Entzug von Sorge- u. Umgangsrecht ) auch Vater sein und dem Recht seines Kindes auf seine Elternpflicht entsprechen will, ist leicht abzuschätzen.
Das viele davon auch im Gerichtssaal gültige Gesetze mißachten, um dem Kind einen Elternteil ( hier meist den Vater ) mit Gewalt zu entziehen, ist eigene Erfahrung, sowie Erfahrung sehr vieler Eltern in Deutschland.
Diese eindeutig verfassungsfeindliche Organisation gehört m.E. sofort zerschlagen, ihre Mitglieder mit einem Verbot zu beruflichen Tätigkeiten bei Gerichten belegt!
Straftaten bleiben Straftaten meine Damen!
Sie rufen nachweislich zur Abschaffung wesentlicher, gerade wieder von EGMR und BVerfG bestätigter, Grundrechte auf!
Mit freundlichen Grüßen


F. Mahler


RESPEKT IMMER-ANGST NIE!

 
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