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  • Tagung: Die Richter und ihre DenkerDatum26.08.2013 12:21
  • Die Richter und ihre Denker. . . Datum26.08.2013 12:20
    Thema von marianne im Forum Bereits gelaufene Akti...

    Am letzten Samstag fand bei Frau Andrea Jacob in Giessen, die Veranstaltung "Die Richter und ihre Denker" statt.
    Hier nun die ersten Videos auf YouTube und die ersten Pressereaktionen bzgl. Gustl Mollath.


    http://www.youtube.com/watch?v=gLgIpN62zjs

    http://www.youtube.com/watch?v=MwLbl0gA9uw

    http://www.youtube.com/watch?v=QbNz7MR9dBg

    http://www.youtube.com/watch?v=-FXzBQrC5fA

    http://www.youtube.com/watch?v=GDXdHVtnYzc

    http://www.youtube.com/watch?v=jaA4QhXjvdY

  • Thema von marianne im Forum Aktuelles
  • Tagung: Die Richter und ihre DenkerDatum04.08.2013 18:36
    Thema von marianne im Forum Aktuelles

    Zitat
    Einladung zur Tagung
    Die Richter und ihre Denker


    Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen

    Samstag, 24. August 2013 15:00 –19:00 Uhr Bürgerhaus Gießen-Wieseck


    Tagungsort
    Bürgerhaus Gießen-Wieseck Philosophenstr. 26 35396 Gießen
    Tel 0641 - 52829
    www.shg-giessen.de > Bürgerhäuser
    Anmeldung
    per Email unter info@GAGmbH.de
    bis zum 20. Aug. 2013 erbeten.
    Veranstalter
    Gießener Akademische Gesellschaft
    Pestalozzistraße 68
    35394 Gießen


    Programm
    15.00 Begrüßung
    15.15 Dr. med. Friedrich Weinberger:
    Forensische Gutachten im Straf-, Betreuungs- und Familienrecht
    15:30 Prof. Dr. Phil. Philip Churchill:
    Allianzen und Netzwerke
    15:45 Thomas Saschenbrecker:
    Hürden im Familien- und Betreuungsrecht
    16:10 Dipl.-Soz-Päd. Uwe Kirchhoff:
    Interne Strukturen und Umgang mit Sozialdaten in Jugendämtern
    16:30 Hans-Christian Prestien:
    Notwendigkeit einer qualifizierten Anwaltschaft für das Kind in familiengerichtlichen Verfahren
    17:00 Diskussion
    18:45 Schlusswort


    46 Jahre nach dem legendären Ausspruch von Fritz Teufel haben deutsche Richter einen langen Tross von Helfern auf ihrer Seite, „…wenn es der Wahrheitsfindung dient“: Fachkundige Bürger, Jugendamtsmitarbeiter, Verfahrenspfleger und -beistände stehen Richterinnen und Richtern in schwierigen Entscheidungen bei. Nobelstes und teuerstes aller Mittel sind Gutachterinnen und Gutachter:
    Pädagogen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Fachkräfte des ASD, Freie Träger der Jugendhilfe – und nicht zuletzt Psychiater und Psychologen werden mobilisiert, um Unheil von Trennungs- und Heimkindern oder von der gesamten Gesellschaft abzuwenden und Gefahren abzusehen, die von einzelnen Prozessbeteiligten ausgehen – meist: von Tätern oder Vätern.
    In den letzten Jahren werden jedoch auch die Nebenwirkungen der Risikoabschätzung erkennbar: Spektakuläre Prozesse mit eklatanten Mängeln, wie jener der Frankfurter Steuerfahnder (2001) oder des Nürnberger Gustl Mollath (2006) kommen oft Jahre nach einem „Unrechtsspruch“ zutage, andere bleiben im Verborgenen; dabei verlieren kritische Bundeswehrangehörige und im Dienst geschädigte Polizeibeamte ihre Arbeit und Tausende von Kindern ihre Eltern.


    Ziel der Tagung ist es zum einen, anhand konkreter Erkenntnisse zu untersuchen, inwieweit es sich bei den einzelnen bekannt gewordenen Fällen um Einzelfälle handelt; zum anderen soll aufgeklärt werden über Tendenzen, die solche Entwicklungen ermöglichen.
    Es scheint kein Zufall zu sein, dass es inzwischen eine zunehmende Anzahl von Unternehmen gibt, die sich auf einen wachsenden Gutachter-Markt spezialisiert haben. Sein Gesamtvolumen wird auf mehr als 30 Mrd. Euro jährlich geschätzt.
    Viele der als Gutachter eingesetzten Personen hatten nie eine Ausbildung im Fach, das sie vor dem Gericht vertreten. Umgekehrt sind Fälle bekannt, wo Richter unverhohlen und dokumentiert mit dem Einsatz ihrer Gutachter drohen oder gar (in Erwartung eines klar vorhersagbaren Ergebnisses) lange vor der Vorlage des bestellten Dokuments nicht nur ihre Urteile, sondern auch die dazugehörige Rechnung dem prozessbeteiligten Verlierer präsentieren.
    Weitere Informationen: www.GAGmbH.de/Links.html www.behoerdenstress.de www.sozialenergie.de



    Die Referenten:
    Prof. Dr. Phil. Philip Churchill praktiziert als Psychologischer Psychotherapeut in Gießen. Er behandelte schwertraumatisierte US-Kriegsheimkehrer. Seitdem er Unregelmäßigkeiten in gerichtlichen Gutachten aufdeckte, wird seine Honorarauszahlung durch die Kassenärztliche Vereinigung wiederholt verschleppt.
    Uwe Kirchhoff studierte Sozialpädagogik und hatte über viele Jahre verantwortliche Positionen in Jugendämtern inne. Später war er selbstständiger Freier Träger der Jugendhilfe tätig. In beiden Positionen erlebte er die Innenwelt der Jugendhilfe.
    Thomas Saschenbrecker ist Experte für Psychiatrierecht. Er hat mehrfach Fachausschüsse des Bundestags und diverser Landtage bei Gesetzesentwürfen beraten.
    Hans-Christian Prestien ist Familienrichter a.D., Befürworter des Cochemer Modells, Mitbegründer des Verbandes Anwalt des Kindes und Preisträger des Verbundnetzes der Wärme.
    Dr. med. Friedrich Weinberger ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie. Sein Gutachten, das Gustl Mollath entlastet, wird von der Bayerischen Justiz beflissen ignoriert.
    Die Gießener Akademische Gesellschaft wurde 2009 von Prof. Dr. Christidis gegründet, mit dem Ziel, akademische Aktivitäten zu entfalten, die nur dem Menschen und der Wissenschaft dienen.

  • Thema von marianne im Forum Aktuelles
  • Thema von marianne im Forum Aktuelles

    Hallo,

    das BMJ beantwortete ein Schreiben zu Mindestqualifikationsanforderungen an familienpsychologische Sachverständige wie folgt:


    Zitat
    Sehr geehrter......


    vielen Dank für lhr Schreiben, in dem Sie sich mit der Qualifikation familienpsychologischer
    Sachverständiger befassen. Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat
    mich gebeten, lhnen zu antworten.


    Die Auswahl des Sachverständigen steht gemäß S 30 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren
    in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
    (FamFG) in Verbindung mit S 404 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) im Ermessern des
    Gerichtes. Das Gericht prüft in jedem Einzelfall, ob ein Sachverständiger über die notwendige
    Sachkunde für das Beweisthema verfügt. Gemäß $ 404a ZPO leitet das Gericht die Tätigkeit
    des Sachverständigen und kann ihm für Art und Umfang der gutachterlichen Tätigkeit
    Weisungen erteilen.


    Die Erstellung eines Gutachtens mit familienpsychologischer Fragestellung erfordert eine
    entsprechende Sachkunde und Erfahrung des Gutachters bzw. der Gutachterin. Die ärztliche
    bzw. psychotherapeutische Approbation ist kein hinreichendes Kriterium für diese Qualifikation.
    Die notwendige Sachkunde und Erfahrung kann durchaus auch bei anderen Berufs-
    gruppen mit hoher Qualifikation und Fachkunde vorhanden sein, z.B. bei entsprechend ausgebildeten und berufserfahrenen Psychologen oder Pädagogen, die nicht über eine Approbation für einen Heilberuf verfügen.


    Die Beteiligten sind grundsätzlich berechtigt, über die Person des Sachverständigen vor der
    Begutachtung informiert zu werden, um sich eine Meinung über seine Qualifikation und Unbefangenheit bilden zu können. Sie können zudem Einfluss auf die Wahl des Sachverständigen nehmen. Nach S 404 Absatz 3 ZPO sind sie berechtigt, auf die Aufforderung des Gerichtes geeignete Sachverständige zu benennen. Einigen sich die Beteiligten auf einen Sachverständigen, so hat das Gericht gemäß S 404 Absatz 4 ZPO dieser Einigung Folge zu leisten.


    Ein Sachverständiger kann von den Beteiligten als befangen abgelehnt werden, wenn ein
    Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen
    (ss 406, 42ZPO).


    ln Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe
    des Kindes betreffen, sowie in Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls, hat das
    Gericht das Jugendamt jedenfalls zu dem ersten Termin zur mündlichen Verhandlung zu
    laden (g 155, S 157 Abs. 1 FamFG). lm Rahmen seiner Anhörung kann sich das Jugendamt
    nicht auf ein Sachverständigengutachten berufen, da ein solches zu diesem Zeitpunkt regelmäßig nicht vorliegt.




    Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung durch das Gericht. Diese
    nachträgliche Kontrolle von Sachverständigengutachten durch das Gericht verhindert,
    dass der Entscheidungsfindung ein unbrauchbares Gutachten zugrunde gelegt wird.



    Darüber hinaus hat das Gericht auch den Beteiligten Gelegenheit zu geben, zum Ergebnis
    einer förmlichen Beweisaufnahme Stellung zu nehmen, soweit dies zur Klärung des Sachverhalts oder zur Gewährung rechtlichen Gehörs erforderlich ist (S 30 Absatz 4 FamFG).
    Substanziierten Einwendungen der Verfahrensbeteiligten gegen ein gerichtliches Gutachten
    muss das Gericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs nachgehen und ggf. den Sachverständigen zum Termin laden oder eine schriftliche Ergänzung des Gutachtens veranlassen. Ein von einem Beteiligten selbst in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten hat das Gericht ebenfalls zu Kenntnis zu nehmen und sich damit auseinanderzusetzen. Das Gericht kann zudem eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das gerichtliche Gutachten für ungenügend erachtet.




    Für ein berufsübergreifendes Gremium, das die Erstellung und Einhaltung wissenschaftlicher
    Standards gewährleistet, besteht keine Notwendigkeit. Gutachter, die die Qualifikation als
    psychologische Psychotherapeuten erworben haben, sind einer Landespsychotherapeutenkammer
    zugeordnet, die unter anderem Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fortbildung
    ergreift. Auch die einschlägigen Berufsverbände (2.8. der Berufsverband Deutscher Psychologinnen
    und Psychologen e.V.), haben das Ziel, qualitative Richtlinien für die Berufsausübung
    zu schaffen, und leisten damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung auf diesem Gebiet,
    wenngleich die Mitgliedschaft in diesen Berufsverbänden freiwillig ist.


    Jeder Sachverständige ist schließlich verpflichtet, sein Gutachten nach bestem Wissen und
    Gewissen zu erstatten. Erstattet ein vom Gericht bestellter Sachverständiger vorsätzlich oder
    grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet,
    der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem
    Gutachten beruht ($ B39a Absatz 1 oes Bürgerlichen Gesetzbuchs).
    Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht vor diesem Hintergrund nicht.



    Mit freundlichen Grüßen
    lm Auftrag






    tz tz tz einfach nur unglaublich....

  • Thema von marianne im Forum Aktuelles

    Zitat
    Petition: Kreisauschuss Landkreis Gießen - Jugendamt-: Aufhören durch Pressezensur das Jugendamt zu schützen


    Die sog. Stabstelle Recht des Landkreises Gießen, hat nun schon des öfteren Journalisten und dem Herausgeber einer sog. Mitmachzeitung unter Androhung rechtlicher Konsequenzen, aber ohne genaue Begründung, aufgefordert Berichte von Betroffenen, die allesamt nachprüfbar sind, zu löschen oder zurückzunehmen.

    In den Berichten geht es um rechtswidrig Inobhut genomme Kinder und den Aufwand den das Jugendamt treibt um diese Kinder in Einrichtungen zu belassen ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Die Eltern werden gnadenlos und mit allen Mitteln ins soziale Abseits und den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Gutachten und Arztberichte die das Gegenteil von dem was das Jugendamt sich ausgedacht hat bestätigen werden unter den Tisch gekehrt.


    Auch vor dem Familiengericht zählt nur was das Jugendamt sagt, auch wenn es sich bei der zuständigen Mitarbeiterin um ein Verwaltungskraft ohne weitere Ausbildung handelt.



    Das Anzeigenblatt Gießener Zeitung setzt dieser Zensur nichts entgegen sondern löscht nicht nur die Artikel sondern auch den betreffenden Account. Zunächst betraf dies Betroffene Eltern, inzwischen werden auch deren Unterstüzer regelrecht verfolgt. Hierbei handelt es sich um Fachkräfte die mundtot gemacht werden.

    http://sozialenergie.de/pressefreiheitsd...kindeswohl.html





    Bitte helfen sie diesen organisierten Kinderklau zu stoppen. Unterschreiben sie diese Petition um diesen Kinder eine glückliche Zukunft zu ermöglichen. Der Landkreis hat 30 Millionen Euro für die Jugendhilfe bewilligt, dass weckt bei der Heimindustrie natürlich Begehrlichkeiten. Die Unterbringung eines Kindes bringt 4000 € im Monat.

    Bitte unterzeichnen Sie hier:




    http://www.change.org/petitions/kreisaus...=share_petition

    oder hier:

    http://www.change.org/de/Petitionen/krei...u-sch%C3%BCtzen

  • Thema von marianne im Forum Aktuelles

    Hallo zusammen,
    ich möchte euch an dieser Stelle bitten, folgende Petition mitzuzeichnen.
    Ich habe mittlerweile etliche Berichte sogenannter Verfahrensbeistände lesen müssen, in denen es um alles andere geht, als den Willen des Kindes zu eruieren. Viel Verfahrensbeistände halten es noch nicht einmal für nötig, dass Kind überhaupt kennen zu lernen. Oder, sie besuchen es nur bei einem Elternteil. Mittlerweile gibt es auch Standards und Richtlinien. Allerdings wird sich daran genausowenig gehalten, wie in der gutachterlichen Praxis. Telefonate mit Eltern, Jugendamtsmitarbeitern und Kindergärtnerinnen reichen dem Gerichten scheinbar aus, um vom "kindeswillen" überzeugt zu werden. Es werden alle befragt, nur nicht das Kind. Es muss möglich werden, dass solch unqualifiziertes Handeln beendet wird.

    Zitat
    Befangenheitsantrag gegen Verfahrensbeistand - Petition
    https://epetitionen.bundestag.de/petitio...nc.$$$.a.u.html

    Petition 37756
    Zivilprozessordnung - Novellierung des Familienverfahrensgesetzes (§ 158 Verfahrensbeistand) vom 11.11.2012
    Text der Petition
    Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, gegen den Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG) einen Befangenheitsantrag bzw. Ablehnungantrag stellen zu können wie gegen den Richter (§§ 6 FamFG, 42 ZPO) und Sachverständigen (§ 406 ZPO) im Familiengerichtsverfahren.
    Begründung
    In § 158 FamFG wurde die Möglichkeit des Richters normiert, einen Verfahrensbeistand des Kindes zu bestellen. Dieser "kann" vom Richter auch wieder entpflichtet werden, wenn das Kind adäquat anwaltlich vertreten ist. Tatsächlich ist es so, dass das Kind auch dann einen Verfahrensbeistand bekommt, wenn die Eltern anwaltlich vertreten sind. Beauftragt ein Elternteil einen Anwalt ausschließlich für das Kind, liegt es alleinig im Ermessen des Richters, ob der Verfahrensbeistand entpflichtet wird. Eine Beschwerdemöglichkeit gegen die Bestellung eines Verfahrensbeistands gibt es nicht.

    Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Verfahrensbeistand im Verfahren eine gesichertere Position hat als der Richter und der Sachverständige. Im Übrigen ist es häufig so, dass der Verfahrensbeistand nicht tatsächlich die Interessen des Kindes, für das er bestellt wurde, vertritt, sondern die Interessen eines der übrigen Beteiligten im Verfahren vertritt, zum Beispiel eines der Elternteile oder des Jugendamts.

    Demnach bedarf es der Möglichkeit, auch gegen einen Verfahrensbeistand Rechtsmittel einlegen zu können, zumindest in Form eines Befangenheitsantrags wie es ihn auch gegenüber Sachverständigen (Gutachtern) gibt.



    LG
    Marianne

  • Thema von marianne im Forum Aktuelles
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    Nur noch heute in der Zeichnung:

    https://www.openpetition.de/petition/zei...s-wechselmodell

    Marianne

  • Kampf ums Kind - ZDF am 26.10.2011Datum09.10.2011 14:40
    Thema von marianne im Forum Aktuelles

    Kampf ums Kind - ZDF am 26.10.2011


    wenn Gutachten Familien zerstören.ZDFzoom geht der Frage nach, warum deutsche Familiengerichte das eigentliche Ziel - das Wohl des Kindes - so häufig aus den Augen verlieren. Warum gießen Gutachter im Sorgerechtsstreit Öl ins Feuer statt eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindes zu finden?


    http://zoom.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,8350771,00.html


    VPS 22.55 ZDFzoom
    Kampf ums Kind
    Wenn Gutachten Familien zerstören
    Dokumentationsreihe

  • ja weißt, das ist so: Da bekommt man eine Petition auf dem PC, hat keine Zeit, möchte aber möglichst schnell die gute Sache unter möglichst viele Menschen bringen, und stellt den lLink ein. Wenn er schon irgendwo ist, ist es doch auch egal. Ich habe ihn in den letzten Tagen direkt viermal bekommen. Also verzeiht, aber Verbreitung muss sein, nicht wahr?

  • Thema von marianne im Forum Aktuelles

    Wichtig! Online Petition zum gemeinsamen Sorgerecht unverheirateter Eltern.


    Die Online-Petition ist zu erreichen über
    http://www.openpetition.de/petition/zeic...sorgerecht-unve
    rheirateter-eltern.

  • Hochaktuell !!!Datum18.09.2010 21:53
    Thema von marianne im Forum Aktuelles

    Mir ist gerade etwas irgendwie bewusst geworden: Wir treiben hier im Forum, als wären wir auf hoher See gekentert, unser Schiff mit samt Kapitän abgesoffen, und wir halten uns noch zu dritt am Rettungsboot fest.
    Wir treiben im dunklen, dunklen deutschen Netz, einsam und allein und warten darauf, dass Jemand uns findet, oder der Kapitän wieder auftaucht.
    Hoffentlich haben wir genug Proviant, damit wir nicht auch noch absaufen!

    Aus diversen Gründen (Verfolgung durch meines Täter aus der Kindheit), treibe ich mich nicht in sozialen Netzwerken rum. Ihr aber doch bestimmt, oder?
    Ist "Menschenrechte" nicht bei Facebook?
    Ich meine, ich hätte auf der Blogseite von B. Wichmann oder A. Payer mal einen Kommentar gesehen.

    Raus mit der Wahrheit! Ihr wisst doch was......????????

    Ich meine....so langsam macht man sich halt Sorgen.Ich schätze sie nicht so ein, dass sie einfach die Brocken hinschmeisst. Dafür hat sie viel zu viele Haare auf den Zähnen.

    Marianne

  • Thema von marianne im Forum Aktuelles

    Liebe Forumsmitglieder:
    Auch das geht uns alle an. Bitte unterstützt die Petition von Norbert Denef.
    Ich bin selber Betroffene, und seit Mai Mitglied bei Netzwerk B.
    LG
    Marianne


    http://netzwerkb.org/


    Zitat
    An: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
    Europarat, F-67075 Strassbourg Cedex
    Denef ./. Deutschland
    Beschwerde Nr. 12805/09

    Die vollständige Beschwerde als PDF laden »

    Liebe Freundinnen und Freunde,
    der Deutsche Bundestag hat meine Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ abgelehnt. Deshalb habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, weil sie damit ihre Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.
    Meine Geschichte ist eine von vielen.
    Ich wurde sexuell missbraucht.
    Ich habe geschwiegen aus Angst, Scham und Schuldgefühlen.
    In der Bundesrepublik Deutschland verjähren sexualisierte Verbrechen.
    Dadurch werden die Täter geschützt und die Opfer müssen schweigen.
    Ich engagiere mich normalerweise nicht in der Politik, deshalb brauche ich Ihre Hilfe!
    Einige Unanständige machen Druck,
    damit die Verjährungsfrist nicht abgeschafft wird.
    Falls sie erfolgreich sind, müssen Opfer weiter schweigen.
    Unterzeichnen Sie das Unterstützungsschreiben.
    Sie helfen damit auch anderen.
    Unterzeichnen Sie jetzt - Danke!
    Hoffnungsvoll
    Norbert Denef

  • Petition Ausstieg aus AtomenergieDatum10.09.2010 12:08
    Thema von marianne im Forum Aktuelles

    Folgender Text ist kopiert. Ich weiß nicht, wie man mit den "Zitaten" umgeht (Sorry- M= PC Dummi)


    Zitat
    "Liebe Freundinnen und Freunde,

    Bundeskanzlerin Merkels Beschluss, die Lebensdauer von Atomkraftwerken zu verlängern, löst gewaltige Empörung in der Öffentlichkeit aus. Hinter verschlossenen Türen einigte unsere Regierung ein neues Energiekonzept, das sich unerhörterweise auf ein von der Atomlobby finanziertes Gutachten stützt!

    Merkel nennt es eine "Energie-Revolution", doch in Wahrheit ist es ein gewaltiger Erfolg für die Profite der Atomkonzerne und ein riesiger Rückschlag für erneuerbare Energielösungen, die dringende Investitionen benötigen. Von internen Machtkämpfen gebeutelt, gleiten die Umfragewerte der Regierung in die Tiefe - sie kann es sich einfach nicht leisten, die Öffentlichkeit zu ignorieren.

    Wenn jetzt genug von uns zusammenkommen und diese skandalösen Übergriff entlarven und anfechten, könnte das Streben der Bürger nach einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung die Profit-Interessen der Atomkonzerne besiegen. Doch die Zeit drängt: Die Regierung wird ihr endgültiges Konzept noch in diesem Monat bekanntgeben. Sobald wir 100.000 Unterschriften haben, werden wir ein ganzseitiges Inserat in wichtigen Zeitungen veröffentlichen, um unseren Stimmen Gehör zu verschaffen. Unterzeichnen Sie die Petition unter folgendem Link und leiten Sie diesen Aufruf weiter:"



    http://www.avaaz.org/de/ausstieg_jetzt/98.php?CLICKTF

    Mein persönlicher Beitrag hierzu:

    Ich, Prof. Dr. Dr. Dr. hc Marianne von und zu Haare zu Berge , schlage vor, dass unverzüglich ein psychologisches Sachverständigengutachten einzelner Regierungsmitglieder eingeholt werden sollte.
    Die Beweisfrage:
    Es soll Beweis erhoben werden, in wie fern unsere Regierung „regierungsfähig“ ist, und in wie fern die eingeschränkte (beschränkte) Regierungsfähigkeit dem „Wohle des Kindes am ehesten dienlich sein könnte“.
    Weiterhin sollte die Frage des Aufenthaltes entsprechend der Dienlichkeit des Kindeswohls bestimmt werden.
    1. Innerhalb der „verstrahlten Regierung“ (Immerhin ist hier „Wachstum“ möglich)
    2. In einer fernen Galaxie

    Zu Sachverständigen werden erklärt: Alle vom Staate der BRD entrechteten und gedemütigten Eltern

    Entenhausen im September 2009

Inhalte des Mitglieds marianne
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Geschlecht: weiblich
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